09.02.2017 Grenzen überschreiten zwischen Chile und Argentinien
Wenn man eine Reise durch Patagonien macht, die Carreta Austral (Chile) und die Route 40 (Argentinien) fährt, überquert man mehrmals die Landesgrenzen zwischen diesen beiden Ländern. Jedes Mal, muss man sich im Land, welches man verlässt, abmelden und im Land, in welches man einreist wieder anmelden. Es wird viel im Pass gestempelt und neue Visum für uns und das Fahrzeug ausgestellt.
Und so geht das, mein Schatz sagt; "das ist eigentlich ganz einfach".
AUSREISE
Schalter 1 – Migration Personen
Pass vorlegen, der Beamte prüft den Pass und sucht den Einreisestempel. Wenn alles i.O. ist, stempelt er die Ausreise.
(Manchmal bekommt man ein kleines Zetteli mit zwei Stempeln des Ausreisedatums drauf mit. Dieses muss dann bei der Einreise zwingend vorgelegt werden)
Schalter 2 – Verzollung
Hier gibt man das Visum-Dokument für das Fahrzeug ab. Das sogenannte südamerkianische "Carnet de Passage en Douane" und auf spanisch "Titolo de Importacion Temporal de Vehiculos (T.I.T.V.)"
EINREISE
Schalter 1 – Migration Personen
Pass und Fahrzeugausweis und das kleine Zetteli (sofern man eines erhalten hat) vorlegen, der Beamte prüft den Pass und stempelt die Einreise mit dem drei monatigen Visum. In Chile gibt es jeweils ein ausgedrucktes Visum für die Person.
Das kleine Zetteli bekommt erneut einen Stempel, den der Migration.
Schalter 2 – Verzollung
Hier legt man das Zetteli, den Pass von Fahrzeuginhaber und den Fahrzeugausweis vor. Die Fahrzeugdaten werden erfasst, resp. abgerufen. Die Zollämter hier in Patagonien sind im entsprechenden Land untereinander vernetzt. Wenn ein Fahrzeug einmal erfasst wurde, stehen die Daten bereits im System zur Verfügung. Man bekommt das Zettli zurück, mit nun vier Stempeln darauf. Zudem erhält man den Pass und den Fahrzeugausweis zurück sowie ein T.I.T.V-Dokument für das Fahrzeug.
Nun fährt man mit dem Auto zur Zollkontrolle. In Chile muss noch ein Blatt -Declaración Jurada - ausgefüllt werden, über was man so importiert.
Hier gibt man das Zetteli dem Zöllner ab. Er prüft dann den Inhalt des Fahrzeuges resp. des Kühlschrankes. Denn es dürfen gewisse Frischprodukte und Pflanzen nicht über die Grenze mitgenommen werden.